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Bus Führerscheinklassen

D1, D1E, D, DE


D1 Schriftzug
D1E Schriftzug

Was darfst du fahren?

Kraftfahrzeuge,

die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen 

außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

und deren Länge max. 8 m beträgt

- auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 
21* Jahre alt sein.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B


 Eingeschlossene Klassen: -

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 

und einem Anhänger über 750 kg zGM.
 
Sie müssen mindestens 
21* Jahre alt sein.

 

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

 

Eingeschlossene Klasse: BE

 * = 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“

oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

bei Vorbesitz von Klasse B

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 10 Doppelstunden* Zusatzstoff


bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 4 Doppelstunden* Zusatzstoff


Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1


bis 2 Jahre

- 41 Fahrstunden** Grundausbildung

- 19 Fahrstunden** Überland

- 12 Fahrstunden** Autobahn

- 7 Fahrstunden** bei Dunkelheit


> als 2 Jahre

- 16 Fahrstunden** Grundausbildung

- 8 Fahrstunden** Überland

- 4 Fahrstunden** Autobahn

- 4 Fahrstunden** bei Dunkelheit


  • bei Vorbesitz von Klasse C


bis 2 Jahre

- 8 Fahrstunden** Grundausbildung

- 8 Fahrstunden** Überland

- 4 Fahrstunden** Autobahn

- 4 Fahrstunden** bei Dunkelheit


> als 2 Jahre

- 6 Fahrstunden** Grundausbildung

- 4 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben


Praxis

- 4 Fahrstunden** Grundausbildung

- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunde** Autobahn

- 1 Fahrstunde** bei Dunkelheit

 * = Je 90 Minuten

** = Je 45 Minuten


Welche Prüfungen musst du machen?

Theorieprüfung ist abzulegen
35 Fragen

(Zulässige Fehlerpunkte: 10

- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten

und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)

Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
  Dauer mindestens 80 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,

ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)


D Schriftzug
DE Schriftzug

Was darfst du fahren?

Kraftfahrzeuge,

die zur Beförderung von mehr als 8 Personen 

außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

- auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

 

Sie müssen mindestens 24* Jahre alt sein.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: 
B



Eingeschlossene Klasse: 
D1




* =  Die Klassen D und DE können erworben werden:
 a) bereits mit 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km; 
 b) bereits mit 20 Jahren für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.;
 c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation

nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

(umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder,

begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,

nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
 d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.



Seit 05/2014:

Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D,

die als Führer
 1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei,

der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,

des Technischen Hilfswerks

und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,

sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten

oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten

sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
 2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.

 

Sie müssen mindestens 24* Jahre alt sein.


Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: 
D



Eingeschlossene Klassen: 
BED1E







* =  Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km; 
b) bereits mit 20 Jahren für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation

nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

(umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder,

begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km,

nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.



Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • nur B: 10 Doppelstunden* Zusatzstoff
  • C1: 10 Doppelstunden* Zusatzstoff


bei Vorbesitz von Klasse C und/oderoder D1

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 8 Doppelstunden* Zusatzstoff


Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1


bis 2 Jahre

- 45 Fahrstunden** Grundausbildung

- 22 Fahrstunden** Überland

- 14 Fahrstunden** Autobahn

- 8 Fahrstunden** bei Dunkelheit


> als 2 Jahre

- 33 Fahrstunden** Grundausbildung

- 12 Fahrstunden** Überland

- 8 Fahrstunden** Autobahn

- 5 Fahrstunden** bei Dunkelheit


  • bei Vorbesitz von Klasse C


bis 2 Jahre

- 14 Fahrstunden** Grundausbildung

- 16 Fahrstunden** Überland

- 8 Fahrstunden** Autobahn

- 6 Fahrstunden** bei Dunkelheit


> als 2 Jahre

- 7 Fahrstunden** Grundausbildung

- 8 Fahrstunden** Überland

- 4 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit


  • bei Vorbesitz von Klasse D1


bis 2 Jahre

- 20 Fahrstunden** Grundausbildung

- 5 Fahrstunden** Überland

- 5 Fahrstunden** Autobahn

- 5 Fahrstunden** bei Dunkelheit

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben


Praxis

- 4 Fahrstunden** Grundausbildung

- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunde** Autobahn

- 1 Fahrstunde** bei Dunkelheit

 * = Je 90 Minuten

** = Je 45 Minuten


Welche Prüfungen musst du machen?

Theorieprüfung ist abzulegen
40 Fragen

(Zulässige Fehlerpunkte: 10

- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten

und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)

Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
  Dauer mindestens 80 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,

ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)


Was musst du außerdem beachten?

  • Du benötigst mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung

und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners

oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung.

Außerdem benötigst du einen Nachweis über das Sehvermögen.

Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.


  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters beginnen.

Die theoretische Prüfung (D1 und D) darfst du frühestens 3 Monate,

die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.


Wissenswertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird,

dass du die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllst.


  • Wenn du älter als 50 Jahre ist,

musst du bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners

oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.


  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus

ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.



Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern,

seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. 

 

Befristung des Führerscheindokuments

  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben

der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden

  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild