Karriere

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Der Fahrlehrerberuf


Die tägliche Arbeit mit überwiegend jungen Menschen und die damit verbundene Abwechslung kennzeichnen die Tätigkeit eines Fahrlehrers.


Das Arbeitsklima wird ganz entscheidend durch den persönlichen und individuellen Kontakt zwischen Fahrschüler/innen und Fahrlehrer/in bestimmt. Das Vertrauen der Fahrschüler/innen während der Ausbildung und der aufrichtige Dank nach bestandener Führerscheinprüfung sowie die Freude am Erfolg wirken immer wieder neu motivierend.


Wer gern mit Menschen umgeht und für den Offenheit und Toleranz nicht nur Worte sind, der wird sich in diesem Beruf voll entfalten und verwirklichen können.


Die Fahrlehrerausbildung


Die Fahrlehrerlaubnis ist das vom Staat verliehene Recht, Fahrschüler theoretisch und praktisch auszubilden. Das Dokument hierfür ist der Fahrlehrerschein.


Zunächst gibt es die “Grundfahrlehrerlaubnis” der Klasse BE.


Mit dieser Fahrlehrerlaubnis können etwa 75% aller von 18-jährigen Fahrschülern und Fahrschülerinnen gewünschten Ausbildungen durchgeführt werden.


Auf die “Grundfahrlehrerlaubnis” aufbauend kann je nach Interesse, Neigung und vorhandenen Voraussetzungen die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE zusätzlich erworben werden.


Voraussetzungen


Ein ganz wesentlicher Punkt in Ihrer Entscheidung, die Ausbildung zum Fahrlehrer durchzuführen, ist die Kenntnis über die Bedingungen, die der Gesetzgeber vom Fahrlehreranwärter fordert.


Ein Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis muss:


  • mindestens 22 Jahre alt sein,
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen,
  • die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzen; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
  • über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein und
  • die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 nachweisen.



Um unser erfolgreiches Team zu stärken, sind wir ständig auf der Suche nach:


  • Fahrlehrern/Fahrlehrerinnen der Klassen A und B


  • Fahrlehreranwärter/innen


  • Bürokräften


Bewerb dich  einfach direkt mit unserem Bewerbungsformular.


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