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Hier findest du eine Übersicht was wir anbieten, schulen und ausbilden. Wenn du darüber hinaus noch weitere Fragen hast, kontaktier uns einfach und wir helfen dir gerne weiter.

Führerscheinklassen

  • Führerschein Klasse B

    -BITTE  B78  UND  B197  BEACHTEN!!!-


    Beinhaltet AM, L


    ab 18 Jahre


    Kraftfahrzeuge 

    - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - 

    bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge


    Mitführen von Anhängern:

    - Alle Anhänger bis 750 kg zGM

    - Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt



    Ausbildungsverlauf


  • Führerschein mit 17 Jahren

    Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.


    Für die Prüfungen, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Da kein Bild in der Prüfbescheinigung ist, muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.


    Meistens wird mit dem Antrag auf BF17 die Ausstellung des Führerscheins beantragt. Das heißt, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Kartenführerschein ausgestellt wird. 


    Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein, muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen, muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung darf die Begleitperson nicht mit mehr als 1 Punkt im FAER (Fahreignungsregister vorher VZR-Verkehrszentralregister) belastet sein.


    Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Auch können nachträglich weitere Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden, wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt. Alles Weitere zur Ausbildung entnehmen Sie bitte den Informationen der Klasse B.


    Bei weiteren Fragen steht die maas fahrschule in Düsseldorf Ihnen gerne zu Verfügung.


    Ausbildungsverlauf

  • Führerschein Klasse B78

    Der sogenannte "Automatikführerschein" ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern es handelt sich hierbei um eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe erhält. Dies wird durch die Schlüsselzahl 78 auf dem Führerschein dokumentiert.


    Für die Prüfungen, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.


    Ausbildungsverlauf

  • Führerschein Klasse B197

    Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.


    Bisher gibt es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das "Loswerden" der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies hat sich nun geändert.


    Unter folgenden Voraussetzungen bietet die Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:


    - 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).

    - Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).

    - Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

    - Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).

    - Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

    - Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

     

    Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:

    Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.


    Ausbildungsverlauf

  • Führerschein Klasse B196

    Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

  • Führerschein Klasse B96

    nur mit Klasse B


    Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.


  • Führerschein Klasse BE

    nur mit Klasse B


    ab 18 Jahre


    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3500 kg betragen.


  • Führerschein Klasse A

    Beinhaltet A2, A1, AM


    Mindestalter 24 Jahre, 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz von Kl. A2


    Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³(bei Verbrennungsmotoren) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindkeit von mehr als 45 km/h.


    Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.


  • Führerschein Klasse A2

    Beinhaltet AM, A1


    ab 18 Jahre


    Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.


    Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 muss lediglich eine praktische Prüfung abgelegt werden.


  • Führerschein Klasse A1

    Beinhaltet AM


    ab 16 Jahre


    Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 KW Motorleistung und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,1 kW/kg.


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.


  • Führerschein Klasse AM

    ab 16 Jahre


    - leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

    · Hubraum max. 50 cm³

    · bbH max. 45 km/h

    · Leistung max. 4 kW,


    - dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

    · Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

    · Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

    · bbH max. 45 km/h

    · Leistung max. 4 kW

    · Leermasse max. 270 kg

    · nicht mehr als 2 Sitzplätze


    - leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:

    · Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

    · Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

    · bbH max. 45 km/h

    · Leermasse max. 425 kg

    · nicht mehr als 2 Sitzplätze

    · Leistung max. 6 kW

    · Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads


  • Mofa Prüfbescheinigung

    ab 15 Jahre


    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

    Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.


Seminare

  • FES Fahreignungsseminar – Punktabbau

    Nach Absprache fängt das FES-Seminar (Einzelseminar) an.


    Ab dem 01.05.2014 wurde das Verkehrszentralregister in Flensburg zum Fahreignungsregister (FAER) umgewandelt. Die Fahrerlaubnis wird bereits bei 8 Punkten entzogen.


    Sie haben 1 bis 5 Punkte im neuen Fahreignungsregister und möchten freiwillig einen Punkt abbauen? Dieses könnte gerade von großer Bedeutung für Sie sein, wenn Sie zwei Punkte haben und Begleitperson beim Begleiteten Fahren mit 17 sein wollen.


    Maßnahmen durch das Fahreignungsregister: 


    1 bis 3 Punkte:  

    Vormerkung 


    4 bis 5 Punkte:  

    Schriftliche Ermahnung durch Fahrerlaubnisbehörde und Hinweis auf freiwillige Teilnahme am FES  

    (1. Mahnstufe)


    6 bis 7 Punkte:  

    Weitere schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde mit nochmaligen Hinweis auf die mögliche Teilnahme am FES 

    (2. Mahnstufe)


    8 Punkte: 

    Entzug der Fahrerlaubnis 

    (3. Mahnstufe)


    Punktabzug

    • Der Punktabzug ist durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) möglich. 
    • Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht angeordnet.
    • Der Punktabbau von 1 Punkt ist nur bei der Vormerkung und in der 1. Maßnahmestufe (s. o.) möglich. Danach gibt es keinen Punkterabatt mehr.
    • Ein Punktabbau ist nur alle 5 Jahre einmal möglich.

    Das FES besteht aus zwei Teilmaßnahmen.


    1.Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

    • Findet bei uns in der Fahrschule statt
    • Betreut werden Sie in den Modulen der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme durch unseren Moderator Elmar Lücke
    • Teilnehmerzahl: 1 – 6
    • Module: 2 x 90 Minuten
    • Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinanderliegen

    2.Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

    • Findet bei einem/r Verkehrspsychologen/in statt
    • Teilnehmerzahl: 1
    • Sitzungen 2 x 75 Minuten
    • Der Zeitraum zwischen 1. Sitzung und 2. Sitzung muss mindestens drei Wochen betragen
  • ASF Nachschulung Probeführerschein

    Der Gesetzgeber ordnet ein unbedingtes pünktliches Erscheinen an.


    Die Fahrerlaubnis wird entzogen – bei Nichteinhaltung der Zweimonatsfrist der FE-Behörde.

    • Seminarumfang: 4 Sitzungen à 135 Min.
    • Testfahrt 45 Min., Ihre Fahrzeit: 30 Min.
    • Keine Sitzung darf versäumt werden!
    • Das Seminar darf nicht kürzer sein als 14 Tage!

    Ihre Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert!


    Ein ASF darf nur stattfinden mit 6 bis maximal 12 Personen.


    Personen mit Alkoholpunkten dürfen das ASF nicht besuchen. Hier ist ein Seminar beim Psychologen vorgeschrieben.

  • S-FS Fortbildungsseminar für Senioren

    Exklusives Fortbildungsseminar für Senioren nur bei der maas fahrschule in Düsseldorf.


    Die maas fahrschule in Düsseldorf bietet älteren Damen und Herren ein umfangreiches, exklusives Fortbildungsseminar an.


    Ziel des Senioren-Fortbildungsseminars S-FS  

    • Erfahrungsaustausch
    • Eigenes Können ergänzen/festigen
    • Erkennen von altersbedingten Beeinträchtigungen
    • Wie können diese Mängel kompensiert werden?
    • Wie fahre ich?
    • Wie fahren andere?
    • Wie fahren Jugendliche?
    • Emotionen, Gefühle im Straßenverkehr
    • Umweltschonende Fahrweise

    Die Testfahrt muss auf einem Fahrschulwagen erfolgen.


    Diskretion ist selbstverständlich.


  • Praktische Nachschulungen für Führerscheinbesitzer

    Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, eines Führerscheins?


    • Fühlen sich beim Fahren unsicher?
    • Haben Probleme in bestimmten Verkehrssituationen, wie Abbiegen, Kreisverkehr, Parken usw.?
    • Fühlen sich auf bestimmten Verkehrswegen, wie Landstraßen und Autobahnen, unsicher?
    • Sind längere Zeit nicht mehr selbst gefahren?
    • Verunsichert durch Ihren Partner/Ihre Partnerin wenn Sie das Fahrzeug führen?

    Wenden Sie sich vertrauensvoll an die maas fahrschule. Unsere erfahrenen, ruhigen Fahrlehrer führen Sie in modernen, klimatisierten Fahrschulwagen wieder an die adäquate Fahrweise heran, mit welcher Sie sich auch in Zukunft sicher, gewandt und unfallfrei im Straßenverkehr bewegen werden.


    • Die Anzahl der praktischen Übungsstunden bestimmen Sie.

MPU

  • MPU Beratung

    Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)


    Die MPU wird von der Behörde angeordnet, wenn Zweifel an der charakterlichen Eignung des Kraftfahrers bestehen.


    Um diese Zweifel auszuräumen, muss die Behörde von der wiederhergestellten Eignung überzeugt werden. Dies kann durch eine positive MPU erfolgen.


    Die MPU besteht aus vier Teilen:


    • Fragebögen: Diese dienen zur Erkennung eventuell bestehender gesundheitlicher Probleme und bilden eine der grundlegenden Voraussetzungen. 
    • Leistungstest am Computer-Testgerät: Schnelligkeit, Genauigkeit, Konzentration und Durchhaltevermögen werden durch verschiedene Prüfungen getestet. Leistungsmängel am Computer-Leistungstest können bei einer MPU-Fahrverhaltensbeobachtung ausgeglichen werden.
    • Medizinische Untersuchung: Der Arzt führt eine med. Untersuchung zur Kraftfahrtauglichkeit durch. Dabei werden auch anlassbezogene Untersuchungen durchgeführt und Befunde erhoben (z.B. Alkohol, Drogen etc.).
    • Psychologisches Untersuchungsgespräch: Bei diesem ca. einstündigen Teil muss dargelegt werden, warum man sich früher falsch verhalten hat und wie sich Einstellung und Verhalten verändert haben.  Oft ist es ein Mangel an Vorbereitung, welcher 85% der Teilnehmer während dieses Gespräches beim ersten Mal scheitern lässt.

    Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren MPU-Beratern per Email.



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