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Lkw Führerscheinklassen

C1, C1E, C, CE


C1 Schriftzug
C1 Schriftzug

Was darfst du fahren?

LEICHTERE LKW

 

Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, 

über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM 

auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

 

Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D

zugeordneten Fahrzeuge,

auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

 

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.


Vorbesitz erforderlich: 
B


Eingeschlossene Klasse: -
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

LEICHTERE LASTZÜGE

 

a) Zugfahrzeug der Klasse C1

mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B

mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

 

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.


Vorbesitz erforderlich: C1


Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 6 Doppelstunden* Zusatzstoff
    (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden*)


Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten

der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig

von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)


  • Sonderfahrten


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit



bei gemeinsamer Ausbildung Klassen C1 und C1E


Solo: 


- 1 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Zug: 


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit


 
Gesamt: 


- 4 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Keine Theorieausbildung

 


Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten

der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig

von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)

  • Sonderfahrten 


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit



bei gemeinsamer Ausbildung Klassen C1 und C1E

Solo: 


- 1 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Zug: 


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit


 Gesamt: 


- 4 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit


 * = Je 90 Minuten

** = Je 45 Minuten


Welche Prüfungen musst du machen?

Theorieprüfung ist abzulegen
30 Fragen

(Zulässige Fehlerpunkte: 10

- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten

und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)

Theorieprüfung entfällt

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
  Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,

ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)


C Schriftzug
CE Schriftzug

Was darfst du fahren?

SCHWERE LKW

 

Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, 

über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

 

Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.7

 

Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein.


Vorbesitz erforderlich: B


Eingeschlossene Klasse: C1




* = 18 Jahre für Bewerber,

welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf

„Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“

oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen

oder abgeschlossen haben

oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.


Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C,

die als Führer

1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei,

der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,

des Technischen Hilfswerks

und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,

sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten

oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten

sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken

in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht

und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen

auf der Straße unterzogen werden.“

SCHWERE LASTZÜGE

 

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM 

(nach oben keine Beschränkung)

mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

 

Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein.


Vorbesitz erforderlich: C


 Eingeschlossene Klassen: C1EBET, bei Besitz von D: DE



* = 18 Jahre für Bewerber,

welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf

„Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“

oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen

oder abgeschlossen haben

oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.


Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 10 Doppelstunden* Zusatzstoff

(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden*;

bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden*)


Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten

der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig

von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)


  • Sonderfahrten


Klasse B auf C


- 5 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Klasse C1 auf C


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit


gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE



 Solo: 


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Zug: 


- 5 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit


 
Gesamt: 


- 8 Fahrstunden** Überland

- 3 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit

Theorie

  • 6 Doppelstunden* Grundstoff
  • 4 Doppelstunden* Zusatzstoff


Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten

der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig

von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)


  • Sonderfahrten


Klasse C auf CE


- 5 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit


  • gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE


Solo: 


- 3 Fahrstunden** Überland

- 1 Fahrstunden** Autobahn

- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit


Zug: 


- 5 Fahrstunden** Überland

- 2 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit


 
Gesamt: 


- 8 Fahrstunden** Überland

- 3 Fahrstunden** Autobahn

- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit

 * = Je 90 Minuten

** = Je 45 Minuten


Welche Prüfungen musst du machen?

Theorieprüfung ist abzulegen
37 Fragen

(Zulässige Fehlerpunkte: 10

- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten

und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)

Theorieprüfung ist abzulegen
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10

- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen
  Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,

ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,

ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung

(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).

Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)


Was musst du außerdem beachten?

  • Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.


  • Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate,

die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.


Wissenswertes:

Befristung der Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.

 

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert,

darfst du keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr fahren.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand

und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

 


Befristung des Führerscheindokuments

  • Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet


  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente

müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen,

befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden


  • Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.


 

Wenn du den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch hast:

  • darfst du unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.



Wenn du den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch hast:

  • darfst du unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.


  • darfst du nur noch bis zu deinem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen und CE fahren.


  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres musst du spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben.

Du erhälst dann die Klassen BBECCEC1C1EAMund T.

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen und CE wird dabei auf 5 Jahre befristet.


  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung musst du ein ärztliches Zeugnis über deinen Gesundheitszustand

und über dein Sehvermögen vorlegen.


  • Wenn du nicht umtauscht, darfst du ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge

und Züge der Klassen C/CE mehr fahren.



Wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E bist

und
diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:

  • Darfst du nur noch bis zu deinem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.


  • Spätestens mit Vollendung deines 50. Lebensjahres musst du den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.


  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung musst du ein ärztliches Zeugnis über deinen Gesundheitszustand

und über dein Sehvermögen vorlegen.


  • Wenn du nicht umtauscht, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge

und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren.


Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern,

seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

(Mehr Informationen dindest du hier.)