
Lkw Führerscheinklassen
C1, C1E, C, CE


Was darfst du fahren?
LEICHTERE LKW
Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D
zugeordneten Fahrzeuge,
auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: -
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1
mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B
mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 6 Doppelstunden* Grundstoff
- 6 Doppelstunden* Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden*)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildung Klassen C1 und C1E
Solo:
- 1 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Zug:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Gesamt:
- 4 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Keine Theorieausbildung
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildung Klassen C1 und C1E
Solo:
- 1 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Zug:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Gesamt:
- 4 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 2 Fahrstunden** bei Dunkelheit
* = Je 90 Minuten
** = Je 45 Minuten
Welche Prüfungen musst du machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten
und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,
ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)


Was darfst du fahren?
SCHWERE LKW
Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.7
Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1
* = 18 Jahre für Bewerber,
welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf
„Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen
oder abgeschlossen haben
oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C,
die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei,
der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
des Technischen Hilfswerks
und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten
oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten
sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken
in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht
und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen
auf der Straße unterzogen werden.“
SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM
(nach oben keine Beschränkung)
mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
* = 18 Jahre für Bewerber,
welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf
„Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen
oder abgeschlossen haben
oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 6 Doppelstunden* Grundstoff
- 10 Doppelstunden* Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden*;
bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden*)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
Klasse B auf C:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Klasse C1 auf C:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 1 Fahrstunden** bei Dunkelheit
gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Zug:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Gesamt:
- 8 Fahrstunden** Überland
- 3 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Theorie
- 6 Doppelstunden* Grundstoff
- 4 Doppelstunden* Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig
von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
Klasse C auf CE:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunden** Autobahn
- 0 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Zug:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 2 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Gesamt:
- 8 Fahrstunden** Überland
- 3 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
* = Je 90 Minuten
** = Je 45 Minuten
Welche Prüfungen musst du machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
37 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten
und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)
Theorieprüfung ist abzulegen
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 85 Minuten
(davon Fahrzeit: 50 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,
ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)
Was musst du außerdem beachten?
- Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Wissenswertes:
Befristung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE werden immer nur auf 5 Jahre befristet erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht verlängert,
darfst du keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr fahren.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand
und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen,
befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
Wenn du den Führerschein der "alten" Klasse 3 noch hast:
- darfst du unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
Wenn du den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch hast:
- darfst du unbefristet Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
- darfst du nur noch bis zu deinem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
- mit Vollendung des 50. Lebensjahres musst du spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben.
Du erhälst dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T.
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird dabei auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung musst du ein ärztliches Zeugnis über deinen Gesundheitszustand
und über dein Sehvermögen vorlegen.
- Wenn du nicht umtauscht, darfst du ab dem 50. Geburtstag keine Kraftfahrzeuge
und Züge der Klassen C/CE mehr fahren.
Wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C1E bist
und
diese zwischen dem 2. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 erteilt wurde:
- Darfst du nur noch bis zu deinem 50. Geburtstag Fahrzeuge der Klassen C1 und C1E fahren.
- Spätestens mit Vollendung deines 50. Lebensjahres musst du den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird dann auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung musst du ein ärztliches Zeugnis über deinen Gesundheitszustand
und über dein Sehvermögen vorlegen.
- Wenn du nicht umtauscht, darfst du ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge
und Züge der Klassen C1/C1E mehr fahren.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern,
seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
(Mehr Informationen dindest du hier.)
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