
Motorrad Führerscheinklassen
Mofa, AM, A1, A2, A


Was darfst du fahren?
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor
oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum
oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum
oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden,
wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
a)
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen
(Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel
bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel
bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg
(Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c)
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel
bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.
Sie müssen mindestens 15* Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
* = Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis
mit der Auflage versehen,
dass du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 6 Doppelstunden*
in einem speziellen Mofakurs.
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer
wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
Kommt ein besonderer Kurs
wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande,
dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung
unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Theorie
- 12 Doppelstunden* Grundstoff
- 2 Doppelstunden* Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
* = Je 90 Minuten
** = Je 45 Minuten
Welche Prüfungen musst du machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
20 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 7)
Praktische Prüfung entfällt
Theorieprüfung ist abzulegen
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(davon Fahrzeit: 30 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten
und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)



a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³,
Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse
max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h;
Leistung bis max. 15 kW.
Du musst mindestens
16 Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung
von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Du musst mindestens zu
a) 24* und
zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
* = 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12
Doppelstunden* Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden* Grundstoff) - 4 Doppelstunden* Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A
ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse
kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 4 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er dich zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen,
dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt du die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren
oder willst du von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen,
ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland**, 2 Fahrstunden Autobahn**, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit**.
* = Je 90 Minuten
** = Je 45 Minuten
Welche Prüfungen musst du machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
- bei Erweiterung:
20 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 6)
- A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung ist abzulegen
- A1: Dauer mindestens 70 Minuten
- A2, A: Dauer mindestens 70 Minuten,
(bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten)
(davon Fahrzeit: 30 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten
und ohne Vor- und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat
vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Was musst du außerdem beachten?
AM, A1, A2, A
- Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
Wissenswertes:
AM, A1, A2, A
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben
der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild.
AM
Auflage bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen,
dass du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst (Schlüsselzahl 195).
Die Auflage entfällt, wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hast.
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 cm³ Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h,
wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR
bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
A1
Begrenzung der bbH
Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen.
Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Klassen 3/4 „alt“
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4
dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Als Leichtkrafträder gelten auch:
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3,
einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg,
sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mofa
Ohne Prüfbescheinigung darfst du ein Mofa
sowie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h nur fahren:
- wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist;
- wenn du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, egal welcher Klasse.
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