
Pkw Führerscheinklassen
B, BE


Was darfst du fahren?
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A
- bis 3.500 kg zGM,
die zur Beförderung von nicht mehr
als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg
ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Sie müssen mindestens 18/17* Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Kraftwagen der Klasse B
und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Sie müssen mindestens 18/17* Jahre alt sein.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: -
* = Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden* Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden* Grundstoff) - 2 Doppelstunden* Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden** Überland
- 4 Fahrstunden** Autobahn
- 3 Fahrstunden** bei Dunkelheit
Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten:
- 3 Fahrstunden** Überland
- 1 Fahrstunde** Autobahn
- 1 Fahrstunde** bei Dunkelheit
* = Je 90 Minuten
** = Je 45 Minuten
Welche Prüfungen musst du machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
30 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 10
- Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.)
- bei Erweiterung:
20 Fragen
(Zulässige Fehlerpunkte: 6)
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(davon Fahrzeit: 30 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten
und ohne Vor- und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses). Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(davon Fahrzeit: 30 Minuten - ohne Grundfahraufgaben,
ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten,
ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung
(z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.
Was musst du außerdem beachten?
- Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr
vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
- Mit der Ausbildung kannst du etwa ein halbes Jahr
vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen.
- Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag ablegen.
- Du benötigst den Führerschein der Klasse B oder musst zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Automatik?
Automatikbeschränkung
Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)
- Machst du die Ausbildung und die Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe,
wird deine Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78
auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt.
Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Machst du oder hast du deine praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt,
kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn du
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolvierst und
- bei einer anschließenden mindestens 15-minütigen Testfahrt in der Fahrschule deine Fähigkeiten und Fertigkeiten
zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachweisen kannst.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde
wird die SZ 197 in deinem Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass du trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe fahren darst.
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
- Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197
eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D
bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78),
wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
- Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.
Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich
- Du kannst die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen. Auch in diesem Fall darfst du im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe fahren.
Wissenswertes:
Befristung der Fahrerlaubnis
- Deine Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV
in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigst du nur ein Passbild
Du besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse B und möchtest die Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern erwerben (B196)?
Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Seit 2020 kannst du in Deutschland, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung
die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern
(Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen
eines Kraftrades der Klasse A1.
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen
und gilt nur in Deutschland.
Fahrten im Ausland sind nicht möglich!
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196
- Mindestalter 25 Jahre
- Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis
bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer
(kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
- Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung
bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung)
und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Welchen Mindestumfang umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?
Du musst mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besuchen.
Welchen Mindestumfang umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?
Du musst mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer
fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolvieren.
Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.)
und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.
Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?
Ja. Auch wenn du Schulung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde,
wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.
Ausgabe der Teilnahmebescheinigung
Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen
und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen,
wenn du während der fahrpraktischen Übungen deine Fähigkeiten
zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hast.
Wichtig:
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis,
dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs
von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war,
muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.
In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.
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